Betriebliche Resilienz stärken

Empfehlungen der Wirtschaftsförderung für Unternehmen zur Vorsorge bei Stromausfällen und Krisenlagen

Der länger andauernde Stromausfall in Berlin im Januar 2026 hat verdeutlicht, dass Störungen durch Sabotage, technische Defekte oder Cyberangriffe kurzfristig große betriebliche Auswirkungen entfalten können. Das Land Berlin hat deshalb Resilienz und Krisenreaktion erneut in den Fokus genommen und u. a. Maßnahmen zur Stärkung des Stromnetzes, der Krisenkoordination und der Eigenverantwortung nichtstaatlicher Akteure betont. Für Unternehmen folgt daraus die Notwendigkeit, Vorsorge systematisch zu planen, um im Ereignisfall handlungsfähig zu bleiben und Schäden zu begrenzen.

Betriebliche Resilienz als Managementaufgabe

Betriebliche Resilienz bedeutet, auf Störungen flexibel reagieren, kritische Abläufe priorisieren und den Betrieb – soweit möglich – aufrechterhalten zu können. Die IHK-Checkliste empfiehlt hierfür ein stufenweises Vorgehen von organisatorischen Grundlagen bis hin zu technischen und personellen Redundanzen. Auch die bezirkliche Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg verweist auf diese Hinweise für Betriebe, die z. B. von Stromausfällen betroffen sein können.

👉​ IHK Berlin: Checkliste zur Stärkung betrieblicher Resilienz

Organisatorische Vorsorge

Unternehmen sollten zunächst ein belastbares Lagebild erstellen: Welche Krisenszenarien (Stromausfall, IT-Ausfall, Lieferkettenunterbrechung, Personalausfall) sind realistisch, welche Geschäftsprozesse sind kritisch und welche Abhängigkeiten bestehen (Energie, Kommunikation, Zahlungsverfahren, Gebäudezugang, Kühlung, Sicherheitstechnik)? Darauf aufbauend sind klare Zuständigkeiten festzulegen (Krisenverantwortliche/r, Vertretungen, Krisenstab), inklusive Alarmierungs- und Entscheidungswegen sowie vorbereiteter Krisenkommunikation für Mitarbeitende, Kundschaft und Dienstleister.

Wesentlich ist ferner eine regelmäßige Übungspraxis: Notfallpläne sollten getestet, Schwachstellen dokumentiert und Verfahren für den schrittweisen Wiederanlauf festgelegt werden. Die Übungslogik sollte auch die IT-Wiederherstellung (Backups, Recovery) und den Ausfall von Schlüsselpersonal einbeziehen.

Technische und betriebliche Redundanzen

Für längere Stromausfälle sind technische Redundanzen zu prüfen: Notstromfähigkeit für kritische Funktionen (z. B. Server/Kommunikation, Sicherheit, Kassen- und Zugangssysteme, Kühlung, Pumpen), alternative Arbeitsmöglichkeiten (Ausweichstandorte, mobiles Arbeiten, Offline-Prozesse) sowie Vorräte an Betriebsstoffen und Verbrauchsmaterialien. Die IHK nennt ausdrücklich Energie-Redundanz, eigene Erzeugungskapazitäten (z. B. PV), Brennstoffbevorratung und einen Notfallplan für Stromausfälle als Prüfpunkte.

Ergänzend ist die Resilienz der Lieferkette zu erhöhen (Alternativlieferanten, Mindestbestände kritischer Materialien) und die Liquiditätsvorsorge zu prüfen, da in Krisen Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Einnahmeausfälle kurzfristig auftreten können.

Kommunikation und Vernetzung im Ereignisfall

In einer Stromausfalllage ist häufig auch die Kommunikationsinfrastruktur eingeschränkt. Daher sollten Kontaktlisten (intern/extern) und Notfallinformationen in geeigneter Form vorgehalten werden, einschließlich Papier-Backups wesentlicher Unterlagen. Unternehmen sollten zudem wissen, an welche Stellen sie sich im Notfall konkret wenden können, und die Vernetzung mit lokalen Sicherheitsakteuren (Feuerwehr, Polizei, THW, Bezirksverwaltung) sowie mit Nachbarbetrieben bzw. Quartiersverbünden aktiv pflegen, um Ressourcen koordiniert einsetzen zu können.

Besonderheiten für Betriebe mit Kühl- und Tiefkühlpflicht

Für Lebensmittelbetriebe gelten im Stromausfall strenge Anforderungen an die Kühlkette. Die Lebensmittelaufsichten der zuletzt betroffenen Bezirke Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf weisen darauf hin, dass temperaturkritische Lebensmittel nicht bei gesundheitlich riskanten Temperaturen gelagert werden dürfen und Tiefkühlware grundsätzlich bei −18 °C oder kälter zu halten ist (kurzfristig maximal bis −15 °C). Unternehmen sollen im Rahmen der Eigenkontrolle Temperaturabweichungen prüfen; bei Verstößen dürfen betroffene Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden und sind erforderlichenfalls ordnungsgemäß zu vernichten. Daraus folgt als Empfehlung: Temperaturmonitoring (auch mit batteriegestützter Dokumentation), priorisierte Notstromversorgung der Kühlung und klare Entscheidungsregeln zur Warenfreigabe bzw. Entsorgung.

Sicherung von Standorten und Anlagen

Der Senat hat nach dem Anschlag auf das Stromnetz im Januar 2026 u. a. den Schutz Kritischer Infrastrukturen und die Ausstattung von Sicherheitsbehörden als prioritäre Handlungsfelder benannt. Flankierend wurde Betreibern Kritischer Infrastruktur eine rechtliche Orientierung zu Eigenschutzmaßnahmen übermittelt; dabei wird betont, dass der Schutz von Leib und Leben bei erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor datenschutzrechtlichen Erwägungen haben kann, insbesondere an klar definierten neuralgischen Punkten. Für Unternehmen bedeutet dies praktisch: Objektschutz, Zutrittskontrollen, Sensibilisierung von Mitarbeitenden für Auffälligkeiten sowie – wo begründet – der Einsatz geeigneter Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugangssysteme, Beleuchtung, Video) sollten anhand der individuellen Risikolage geprüft werden.

Wiederaufnahme des Betriebs nach Stromausfällen

Der Wiederanlauf sollte geplant und gestuft erfolgen. Für Berlin wurden nach der Wiederherstellung der Stromversorgung Hinweise veröffentlicht, elektrische Geräte nicht gleichzeitig, sondern nacheinander einzuschalten, Heizungen materialschonend hochzufahren und Anlagen/Leitungen auf Auffälligkeiten (Gerüche, Störgeräusche, Wasserschäden) zu prüfen; bei Störungen sind Fachbetriebe einzubeziehen. Diese Logik lässt sich betrieblich übertragen: Priorisierung kritischer Verbraucher, kontrollierte Inbetriebnahme, Funktionsprüfungen und dokumentierte Freigabeprozesse (insbesondere für sicherheits- und lebensmittelrelevante Bereiche).

Öffentliche Maßnahmen und Eigenverantwortung

Das Land Berlin verfolgt aktuell einen Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz des Stromnetzes, u. a. mit Sicherheits- und Krisenkonzepten, regelmäßigen Übungen sowie dem Ausbau kurzfristiger Energieautonomie (z. B. PV und Stromspeicher im Rahmen von SolarPLUS) und mit Netzmaßnahmen wie Georedundanz; zugleich wird betont, dass auch das eigenverantwortliche Mitwirken von Wirtschaftsakteuren zur Schadensminimierung bei längeren Unterbrechungen beiträgt.

SenWiEnBe wird mit seinen Partnern wichtige Infos zur Betroffenheit, Resilienz und möglicher Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bündeln.

Nach der Großschadenslage im Südwesten wurden zudem 66 Maßnahmenvorschläge beraten, darunter Schwerpunkte zum Schutz Kritischer Infrastrukturen und zur Stärkung des Katastrophenschutzes. Unternehmen sollten diese öffentliche Rahmensetzung als Aufforderung verstehen, die eigene Vorsorge kurzfristig zu überprüfen und mittelfristig in belastbare Redundanzen, klare Krisenprozesse und verlässliche Wiederanlaufpläne zu investieren.

👉​ Berliner Senat: Bilanz und Maßnahmenpaket zur Nachbereitung der Großschadenslage nach dem Anschlag auf das Stromnetz im Berliner Südwesten

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen können sich Unternehmen aus Friedrichshain-Kreuzberg auch an die bezirkliche Wirtschaftsförderung wenden.

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin | Wirtschaftsförderung
Telefon: (030) 90298-4014
E-Mail: wifoe@ba-fk.berlin.de
Internet: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/wirtschaftsfoerderung

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