Umweltaussagen im Marketing – was Unternehmen ab September beachten müssen

“Klimaneutral”, “umweltfreundlich” oder “nachhaltig”: Diese Begriffe sind heute ein guter Kaufanreiz und vermitteln Kund:innen ein gutes Gefühl. Doch wenn Unternehmen solche Umweltaussagen verwenden, ohne den Wahrheitsgehalt belegen zu können, entstehen rechtliche Risiken.

Ab dem 27. September 2026 verlangt die EU-Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition” (EmpCo), dass Umweltaussagen nachweisbar, präzise und überprüfbar formuliert sind. Für KMU bedeutet das: Umweltversprechen müssen künftig belegbar sein. Wer seine Kommunikation jetzt überprüft, schafft Rechtssicherheit und stärkt zugleich das Vertrauen seiner Kund:innen.

Pflicht oder Kür? Was die EmpCo-Richtlinie wirklich verlangt

Wer mit Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, braucht dafür künftig belastbare Nachweise. Das schreibt die neue EmpCo-Richtlinie der EU vor. Sie wurde in Deutschland über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wichtig für Unternehmen: Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit Verbraucherkontakt – auch für kleine und mittlere Betriebe. Eine ursprünglich geplante Ausnahme für Kleinstunternehmen wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen.

Verstöße können teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber.

Die wichtigste Konsequenz: Umweltversprechen müssen künftig belegbar sein.

Drei Regeln für Umweltaussagen

In der Praxis sollten vor jeder Werbeaussage drei Grundregeln geklärt sein:

  • Belegbarkeit: Pauschale Begriffe wie „grün“, „öko“ oder „klimafreundlich“ nur verwenden, wenn ein anerkannter Nachweis dahintersteht, etwa ein ISO-14024-Typ-I-Siegel, eine EU-Einstufung oder eine nachweislich branchenbeste Umweltleistung.
  • Präzision: Spezifische Aussagen wie „100 % recyceltes Material“ nur mit methodischer Grundlage kommunizieren, z. B. Ökobilanz nach ISO 14040/14044, Umweltproduktdeklaration nach ISO 14025 oder Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol.
  • Transparenz bei Zukunftsversprechen: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“ nur mit öffentlich einsehbarem Umsetzungsplan, messbaren Zwischenzielen und regelmäßiger externer Prüfung kommunizieren.

Wichtig zu wissen: Die Beweislast liegt klar beim Unternehmen. Im Streitfall musst du zeigen können, dass deine Aussage stimmt. Sind diese drei Regeln intern verstanden, lässt sich darauf eine passgenaue Nachweisstruktur aufbauen.

Anerkannte vs. selbst erstellte Siegel: Was du jetzt wissen musst

Für KMU ist die Unterscheidung zwischen anerkannten und selbst erstellten Nachhaltigkeitssiegeln entscheidend:

  • Anerkannte Siegel: staatliche oder nach ISO 14024 Typ I zertifizierte Zeichen wie der Blaue Engel oder das EU-Ecolabel, die auf einem unabhängig geprüften System beruhen.
  • Selbst erstellte oder unklare Siegel: eigene Icons oder Labels ohne unabhängige Zertifizierung, die künftig als irreführend gelten und unzulässig sind.

Dokumentiere diese Unterscheidung in einer internen EmpCo-Nachweis-Checkliste. So erkennen Marketing- und Content-Teams auf einen Blick, welche Siegel zulässig sind und welche nicht.

Für eilige Leser:innen

Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ belegbar sein. Die EmpCo-Richtlinie gilt grundsätzlich auch für KMU mit Verbraucherkontakt. Entscheidend sind drei Fragen: Ist die Aussage nachweisbar? Ist sie präzise formuliert? Und lassen sich Zukunftsversprechen mit einem konkreten Maßnahmenplan belegen? Wer diese Punkte früh prüft und dokumentiert, reduziert rechtliche Risiken und schafft Vertrauen bei Kund:innen.

Du möchtest tiefer in das Thema eintauchen?

Eine praktische Nachweis-Checkliste, Beispiele aus der Praxis und weiterführende Informationen findest du im ausführlichen Artikel von Sarah Nock: https://sarahnock.de/empco-richtlinie

Autorin

Sarah Nock
📧 hallo@sarahnock.de
🌐 https://sarahnock.de
LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/sarah-nock

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