„Bitte gehen Sie direkt zur Kasse.“ – Steuerfalle Erbschaftssteuerreform

Die Auftaktveranstaltung der Reihe Mittelstandsforum Metropol 2017 am 03.04.2017 widmete sich der Erbschaftssteuerreform, zu der der Friedrichshain Kreuzberger Unternehmerverein (FKU) und die Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft e.V. (IMW) in die FOM Hochschule eingeladen hatte.

Prof. Dr. Holger Wassermann, Wissenschaftlicher Leiter des KCE KompetenzCentrum für Entrepreneurship & Mittelstand der FOM Hochschule, präsentierte dem Auditorium die aktuellen Auswirkungen zur Erbschaftssteuerreform 2016 für Unternehmen an einfachen Berechnungsbeispielen. Die Reform wurde als Kompromiss kurz vor Ablauf einer Frist des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren im vergangenen Jahr geboren. Firmenerben sollten demnach steuerlich entlastet werden, wenn sie sich verpflichten, das Unternehmen längere Zeit fortzuführen und die Arbeitsplätze im Wesentlichen erhalten. So die Verlautbarung der Politik.

Die Verschärfung der sog. „Verschonungsregeln“ mit bis zu fünf Klassen bergen bittere Risiken in sich. Bei Verpflichtungen, die aktuelle Bruttolohnsumme über bis zu 7 Jahre nahezu unverändert zu lassen, bei gleichzeitig weiterer Digitalisierung der Arbeitsprozesse, gefährdet sicher bei zahlreichen Betrieben das Ziel der steuerlichen Entlastung. Die Lohnsummenregel findet bereits ab 6 Mitarbeitern Anwendung, früher ab 20 Mitarbeitern. Somit setzt der Gesetzgeber Mittelstand 4.0/ Digitalisierung und Unternehmenserbschaftssteuer im Gesetzgebungsverfahren gleich!

Die Berechnung des sog. Betriebswertes (Jahresgewinn x Kapitalisierungssatz 13,75) bringt Betriebe mittlerer Größe sehr schnell an die Grenze der möglichen Verschonungsregeln. Prof. Dr. Wassermann zeigte die Neuregelungen zum Verwaltungsvermögen auf und erläuterte eine mögliche Bedürfnisprüfung sowie die Voraussetzungen eines Vorwegabschlags.
Ein besonderer Knackpunkt der Erbschaftsteuerreform ist die rückwirkende Anwendung, die betroffenen Betrieben jegliche Gestaltung raubt.

Über die Anzahl anstehender Unternehmensnachfolgen in Deutschland bestehen sehr unterschiedliche Statistiken. Das IfM Bonn geht von 135.000 in einem Zeitraum von 2014-2018 aus und die KfW hingegen ermittelte 620.000 Nachfolgen zwischen 2016-2018.

Der Appell kam an: frühzeitige Vorbereitung der Planung der Nachfolge vermeidet für die nachfolgende Unternehmergeneration ein finanzielles Desaster und sichert den Fortbestand des eigenen Unternehmens.

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