Rückschau: Plattformarbeit – Was bedeutet die künftige EU-Richtlinie für Unternehmen und Beschäftigte?

Etwa 28 Millionen Menschen leisten europaweit über digitale Plattformen vermittelte Arbeit. Von der Reinigung über die Pflege bis hin zu Fahrdienstleistungen kann heute alles online geordert und verwaltet werden. Für viele Plattformarbeitende sind jedoch ihre Rechte in Bezug auf Beschäftigtenstatus und Arbeitsbedingungen genauso unklar wie die Logik der durch die Unternehmen genutzten Algorithmen zur Organisation der Plattformarbeit. Die 2021 von der EU-Kommission vorgeschlagene „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ soll einheitliche Maßnahmen und Kriterien zur besseren arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Plattform-Beschäftigten und mehr Transparenz und Arbeitgeberverantwortung in diesem Sektor einleiten. Sie wird gegenwärtig im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens kontrovers diskutiert.

Was genau verbirgt sich hinter der Richtlinie? Welche verschiedenen Positionen werden auf nationaler Ebene und im Europäischen Gesetzgebungsprozess vertreten? Was heißt die Richtlinie für mein Unternehmen? Und was heißt sie für die Beschäftigten von Uber, Helpling und Co? Über all diese Fragen wurde im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung im Rahmen des Europamonats 2023 am 17. Mai 2023 in Berlin Kreuzberg diskutiert.

Nach einem Grußwort des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Oliver Nöll, in dem dieser das bisherige Engagement der Berliner Verwaltung für Gute Arbeit in der Plattform-Ökonomie würdigte und strukturelle Defizite der Branche beispielsweise bei den Themen Arbeitsschutz und Mitbestimmung kritisierte, informierte Kirsten Bagusch-Sauermann, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Leitung des Referats “Grundsatz der Arbeitspolitik” umfangreich und kenntnisreich über Plattformarbeit und den Werdegang der EU-Richtlinie. Durch anschließende Kommentaren wurden verschiedene Aspekte beleuchtet.

Jana Wömpner, Abteilung Recht und Vielfalt beim DGB-Bundesvorstand, stellte die Inhalte des DGB-Positionspapiers dar. Grundsätzlich wird die Richtlinie unterstützt, insbesondere beim Zugangsrecht für Gewerkschaften wird noch Verbesserungsbedarf gesehen.

Sven-Joachim Irmer, Head of Governmental Relations Germany Getir / Gorillas, positionierte sich aus Sicht seines Unternehmens positiv zur Richtlinie und hob hervor, wie wichtig gute Beispiele in der Branche sind.

Ute Kathmann, Projekt Joboption Berlin, stellte Studienergebnisse zur Plattformarbeit in Berlin vor und hob insbesondere die Herausforderungen plattformvermittelter Pflegearbeit und Haushaltsdienstleistungen hervor.

In der anschließenden Diskussion wurden vielfältige Aspekte beleuchtet. Zum Thema Arbeitsschutz wurde kritisiert, dass Boni-Systeme und Algorithmen einen Anreiz für gefährliches Fahrverhalten bei Lieferdiensten darstellen. Die Wichtigkeit der Transparenz dieser Algorithmen, nicht nur für Betriebsräte, sondern auch individuell und als Verbandsrecht, wurde hervorgehoben. Es wurde hervorgehoben, dass viele der auf Plattformen Tätigen kein Deutsch sprechen, das deutsche Arbeitsrecht nicht kennen und zum Teil unter unsicheren aufenthaltsrechtlichen Bedingungen tätig sind. Daraus ergeben sich besondere Abhängigkeiten, die beispielsweise einer Verstärkung der muttersprachlichen Beratung bedürfen. Auch ergeben sich Folgeprobleme bei der Neu-Definition als Arbeitnehmer*in auf Basis der Richtlinie, wenn es einen Widerspruch zur Arbeitserlaubnis aufgrund des Aufenthaltsstatus gibt.

Die Veranstaltung fand in Kooperation des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und dem Friedrichshain-Kreuzberger Unternehmerverein FKU statt.

Mehr Informationen:

Mehr zur vorgeschlagenen EU-RichtlinieMehr Informationen.
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Gigwork und Crowdwork: Schwerpunktthema bei Joboption Berlin. Mehr Informationen

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